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Ihre Lösung, um rechtskräftige Verträge per Telefon abzuschließen.

Das Mitschneiden bestimmter Telefonate ist in vielen Situationen sinnvoll: Als sicherer Nachweis für Vereinbarungen, zur Dokumentation oder zur Verbesserung von Service- und Prozessqualität.

Unser Portfolio OfficeMaster CallRecording bietet Ihnen professionelle und zuverlässige Lösungen für den Telefonmitschnitt. Die unterschiedlichen Hardware- und Software-Komponenten ermöglichen es Ihnen, einfach und rechtssicher in Ihren Räumlichkeiten und unter Verwendung Ihrer eigenen Kommunikationslösung Telefonate mitzuschneiden.

Ihre Lösung, um mehr aus jedem Telefongespräch zu machen.

Dank der vielfältigen Echtzeit-Funktionen von OM CallRecording bekommen Sie ganz bequem den aktuellen Status und die belegten Leitungen angezeigt. Sie können live mithören und manuell mitschneiden. Bei Bedarf wird wahlweise nur der Anrufer oder der Angerufene aufgenommen.

Mit dem enthaltenen „Mitschnitt-Finder“ können Sie gespeicherte Mitschnitte suchen, anhören, versenden, archivieren und löschen. Nicht zuletzt bietet Ihnen OM CallRecording wichtige Sicherheitsfunktionen wie Passwortschutz und verschlüsselte Speicherung der Mitschnitte.

Damit erfüllt das OM CallRecording Portfolio alle technischen und rechtlichen Vorgaben der MiFID II, die europäische Finanzmarktrichtlinie, welche besagt, dass nach den neuen Informations- und Dokumentationspflichten sämtliche Telefongespräche aufgezeichnet und für fünf Jahre archiviert werden müssen, in denen Aufträge durch Anleger und Investoren zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten erteilt werden. Diese Maßnahme dient dem Anlegerschutz und soll die Marktüberwachung verbessern, damit die Rechtssicherheit gestärkt wird. Sie muss von den Banken und Finanzinstituten bis zum 03. Januar 2018 umgesetzt werden.

Rechtliches zum Telefonmitschnitt

In Deutschland ist ein Telefonmitschnitt grundsätzlich nur erlaubt, wenn alle Gesprächspartner diesem zugestimmt haben. Organisationen können die Zustimmung ihrer Kunden zum Telefonmitschnitt vertraglich regeln. Vor dem Einsatz einer Telefonmitschnittlösung sollten sich Unternehmen immer mit Rechtsanwälten, Datenschutzverantwortlichen und dem Betriebsrat abstimmen.

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