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Telefonmitschnitt unter MiFID II Anforderungen

Mit der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II) der Europäischen Union wird der Telefonmitschnitt für Banken und Wertpapierhändler ab dem 03.01.2018 gesetzlich verpflichtend. Bei einer genaueren Betrachtung offenbart sich die gesamte Herausforderung, die MiFID II an ein Mitschnitt-System stellt. Neben einer umfassenden Aufzeichnungsmöglichkeit, gilt es höchste Sicherheitsstandards und alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten und letztlich eine komfortable Verwaltung der aufgezeichneten Dateien für bis zu sieben Jahre zu ermöglichen.

Die Ferrari electronic AG bietet deshalb mit OM CallRecording eine Lösung zur Anrufaufzeichnung an, welche speziell auf die rechtlichen Anforderung von MiFID II zugeschnitten ist.

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